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Ergotherapie Zentrum
Ronny Kolbe|Silke Aßmann
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Heilmittel

Wie erhält man Ergotherapie

Ergotherapeuten gehören zur Gruppe der Heilhilfsberufe im Gesundheitswesen.
Ergotherapie ist eine Leistung der Krankenkasse und wird vom Arzt verordnet. Sobald Sie eine Verordnung für Ergotherapie erhalten haben oder dies mit dem Arzt abgesprochen wurde, freuen wir uns Ihre Anmeldung entgegenzunehmen.

Unsere Zulassung umfasst die Behandlung von Patienten aller gesetzlichen und privaten Kassen sowie der Beihilfe, zusätzlich verfügen wir über die Zulassung der BG Berufsgenossenschaft.

Verordnungsfähigen Heilmittel

Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören die nachstehend genannten verordnungsfähigen Heilmittel:

Motorisch- funktionelle Behandlung
Wird in den Bereichen Orthopädie und Handtherapie angewandt, um motorische Fähigkeiten zu verbessern und zu erhalten.

Sensomotorisch- perzeptive Behandlung
Wird in den Bereichen Pädiatrie und Neurologie angewandt, um  Wahrnehmung und Motorik zu fördern.

Hirnleistungstraining
Wird in den Bereichen Neurologie und Geriatrie angewandt, um kognitive Fähigkeiten zu trainieren. Die Umsetzung der Therapie erfolgt auf neurophysiologischer Basis.

Psychisch- funktionelle Behandlung
Wird in den Bereichen Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie und Psychiatrie angewandt, um psychosoziale und sozioemotionale Fähigkeiten einzuüben.

Therapieergänzende Maßnahmen:

Thermotherapie (Wärme-/Kältetherapie)
Dieses Heilmittel ist zusätzlich zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung verordnungsfähig, wenn es zu einer Schmerzreduzierung führt oder das Erlangen der Fähigkeiten begünstigt.

Hausbesuch
Dieses Heilmittel ist notwendig wenn sensomotorische, motorische oder kognitive Einschränkungen eine häusliche Behandlung notwendig machen. Diese Leistung kann ebenfalls in einer Seniorenstätte in Anspruch genommen werden.

Sonstige Informationen

Zuzahlungen bei Ergotherapie
Vor dem vollendeten 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlungspflicht. Danach sind eine Pauschale von 10 € sowie 10% der Behandlungskosten zu entrichten. Eine Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Über einzelne Leistungen und Zuzahlungen informieren wir sie gerne.